
Ablauf und Rahmenbedingungen
Kontaktaufnahme
Sie können mich telefonisch, über das Kontaktformular oder per E-Mail kontaktieren. Ich melde mich zeitnah zurück. Gerne vereinbaren wir einen ersten Termin für ein persönliches Erstgespräch.
Erstgespräch
Nach der ersten Kontaktaufnahme lernen wir einander im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs kennen. Dies dient dazu, Ihr Anliegen zu besprechen und zu klären, ob eine Zusammenarbeit für Sie passend ist. Ziele und Erwartungen der gemeinsamen Arbeit werden definiert und wir klären die für Sie richtige Vorgehensweise und Rahmenbedingungen.
Behandlung
Die Dauer und Frequenz der weiteren Behandlungseinheiten wird individuell vereinbart, abhängig von Ihren Lebensumständen und Bedürfnissen. Psychologische Therapie kann wöchentlich, alle zwei Wochen oder in größeren Abständen stattfinden. Doppeleinheiten sind ebenso möglich. Vor Ort biete ich derzeit Termine nur freitags an. Für mehr Flexibilität ist eine online Behandlung ebenso möglich. Durch Verschwiegenheitspflicht und verschlüsselten Beratungsraum ist der Schutz Ihrer Daten gewährleistet.
Dauer & Kosten
- Erstgespräch: 1 Einheit
- Einheit: 50 Minuten / 75 Minuten
- Pro Einheit: € 100,- / €150,-. Dies gilt sowohl für klinisch-psychologische Behandlung als auch für psychologische Beratung. Der Betrag ist nach Erhalt der Honorarnote per Überweisung zu bezahlen.
- Preisinfo über Kostenrefundierung: Seit 01.01.2024 gibt es bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet zu bekommen. Auf diese Weise sind bis zu 10 Einheiten ohne Bewilligung möglich. Werden mehr Einheiten benötigt, ist dies bewilligungspflichtig. Momentan gelten folgende Beträge für die Kostenzuschüsse für klinisch-psychologische Behandlung im Einzelsetting (bis zu 60 Min):
ÖGK: 33,70 € / SVS: 45 € / BVAEB: 46,60 €
Absageregelung
Termine, die nicht eingehalten werden können, sind spätestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird die Sitzung zur Gänze in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
Als Klinische Psychologin bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz zur Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies deckt sich mit meiner persönlichen Haltung - meine Verschwiegenheit gegenüber Dritten ist garantiert. Vertrauen ist die Grundlage, um persönliche Anliegen schildern zu können. Zur besseren Behandlung ist es wichtig, belastende Themen auszusprechen; das Tempo in dem die geschieht entscheiden jedoch Sie!